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   VGH Bayern, 21.08.2009 - 7 B 08.765   

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https://dejure.org/2009,44018
VGH Bayern, 21.08.2009 - 7 B 08.765 (https://dejure.org/2009,44018)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.08.2009 - 7 B 08.765 (https://dejure.org/2009,44018)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. August 2009 - 7 B 08.765 (https://dejure.org/2009,44018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühren; privat und gewerblich genutzte Rundfunkempfangsgeräte; Abmeldung; Inhalt der Anzeigepflicht; nachträgliche Klarstellung; keine rückwirkende Beendigung des Teilnehmerverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 03.04.2008 - 7 B 07.431

    Rundfunkgebühren; betrieblich genutztes Empfangsgerät; Abmeldung des Geräts;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2009 - 7 B 08.765
    Die Abmeldung verlangt zwar nicht zwingend von vornherein Ausführungen zum Verbleib der einzelnen Geräte (BayVGH vom 3.4.2008 Az. 7 B 07.431 und vom 8.12.2008 Az. 7 C 08.1000 ).

    Darin liegt jedoch keine nachträgliche Ergänzung oder Vervollständigung einer vorangegangenen Abmeldung, die ohnehin nur zu einer Beendigung des Teilnehmerverhältnisses ex nunc geführt hätte (vgl. BayVGH vom 3.4.2008 Az. 7 B 07.431 und NdsOVG vom 21.4.2008 ZUM 2009, 337), sondern die erstmalige Mitteilung eines dem Beklagten bisher nicht angezeigten Sachverhalts.

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2008 - 4 ME 122/08

    Schwebende Unwirksamkeit einer Anzeige über das Ende des Bereithaltens eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2009 - 7 B 08.765
    Darin liegt jedoch keine nachträgliche Ergänzung oder Vervollständigung einer vorangegangenen Abmeldung, die ohnehin nur zu einer Beendigung des Teilnehmerverhältnisses ex nunc geführt hätte (vgl. BayVGH vom 3.4.2008 Az. 7 B 07.431 und NdsOVG vom 21.4.2008 ZUM 2009, 337), sondern die erstmalige Mitteilung eines dem Beklagten bisher nicht angezeigten Sachverhalts.
  • VGH Bayern, 08.12.2008 - 7 C 08.1000

    Prozesskostenhilfe; Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten; Nachweispflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2009 - 7 B 08.765
    Die Abmeldung verlangt zwar nicht zwingend von vornherein Ausführungen zum Verbleib der einzelnen Geräte (BayVGH vom 3.4.2008 Az. 7 B 07.431 und vom 8.12.2008 Az. 7 C 08.1000 ).
  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 7 ZB 10.1489

    Zur Beweislast für den Zugang einer Abmeldung bei der GEZ oder der

    Dies ist in § 3 Abs. 4 der Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren vom 25. November 1993 (GVBl S. 1108, BayRS 2251-3-5-S) seit Inkrafttreten der Änderungssatzung vom 30. Januar 1997 (GVBl S. 55) ausdrücklich geregelt (vgl. auch BayVGH vom 2.2.2007 NVwZ-RR 2008, 251/252 und vom 21.8.2009 Az. 7 B 08.765 ), war aber bereits zuvor in der Rechtsprechung anerkannt (z.B. HessVGH vom 21.8.1985 DÖV 1986, 660/661).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 8 E 762/09

    Rückwirkende Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten mit der Folge einer

    vgl. insoweit auch Bay. VGH, Urteile vom 3. April 2008 - 7 B 07.431 -, juris Rn. 19, und vom 21. August 2009 - 7 B 08.765 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 21. April 2008 - 4 ME 122/08 -, juris Rn. 7; Gall, in: Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auf.
  • VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.485

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Rundfunkgebühren für gewerblich

    Zwar können die für die Abmeldung erforderlichen Angaben nachträglich klargestellt, vervollständigt und nachgewiesen werden (BayVGH vom 21.8.2009 Az. 7 B 08.765 ).
  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 7 ZB 10.313

    Keine rückwirkende Beendigung des Teilnehmerverhältnisses oder Befreiung von der

    Eine rückwirkende Abmeldung des Teilnehmerverhältnisses ist - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat - nicht möglich (BayVGH vom 21.8.2009 Az. 7 B 08.765 ).
  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 7 C 10.1542

    Prozesskostenhilfe; Rundfunkgebühren; Beendigung des

    Eine rückwirkende Abmeldung ist allerdings nicht möglich (BayVGH vom 21.8.2009 Az. 7 B 08.765 und vom 11.5.2010 Az. 7 ZB 10.313 ).
  • VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348

    Rundfunkgebührenpflicht; Beendigung des Rundfunkteilnehmerverhältnisses;

    Eine rückwirkende Abmeldung ist allerdings nicht möglich (BayVGH vom 21.8.2009, Az. 7 B 08.765, juris, vom 23.8.2010, Az. 7 C 10.1542, juris), Rundfunkempfangsgeräte können lediglich für die Zukunft abgemeldet werden.
  • VG München, 04.12.2013 - M 6a K 13.5526

    Zweifel an der wirksamen Zustellung eines Rundfunkgebührenbescheids; bestehende

    Nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BayVGH v. 11.5.2011, Az. 7 C 11.485; v. 21.8.2009, Az. 7 B 08.765 und v. 3.4.2008, Az. 7 B 07.431; VG München v. 15.4.2013, Az. M 6b K 12.4147) muss über diesen bloßen Gesetzestext hinaus - insbesondere auf Verlangen der Rundfunkanstalt oder der für sie tätigen GEZ - auch angegeben werden, was mit den bisher bereitgehaltenen Rundfunkempfangsgeräten geschehen ist.
  • VG München, 15.04.2013 - M 6b K 12.4147

    Fortbestehen der Rundfunkgebührenpflicht wegen fehlender Abmeldung

    Nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BayVGH v. 11.5.2011, Az.: 7 C 11.485; v. 21.8.2009, Az.: 7 B 08.765 und v. 3.4.2008, Az: 7 B 07.431; VG München vom 14.12.2011, Az.: M 6a K 11.2471) muss über diesen bloßen Gesetzestext hinaus - insbesondere auf Verlangen des Beklagten oder der für ihn tätigen GEZ - auch angegeben werden, was mit den bisher bereit gehaltenen Rundfunkempfangsgeräten geschehen ist.
  • VG Ansbach, 05.04.2012 - AN 14 K 11.02025

    Rundfunkgebühren für Geräte in Ferienwohnung; Ende der Gebührenpflicht;

    Eine rückwirkende Abmeldung ist allerdings nicht möglich (BayVGH vom 21.8.2009 Az.: 7 B 08.765; juris, und vom 11.5.2010 Az.: 7 ZB 10.330; juris).
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